Sie sind Arbeitgeber*in und können freie Stellen in Ihrem Unternehmen nicht besetzen? Sie haben sich nun für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden? Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 haben Unternehmen, Auszubildende und Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, das bisher langwierige Einreiseverfahren erheblich zu verkürzen.
Wir haben ein Schaubild für Sie entwickelt, das die zentralen Akteure des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach nach § 81a Aufenthaltsgesetz abbildet. Zudem zeigen wir Ihnen, bei welchen Prozessschritten wir Sie unterstützen können.
Sie möchten sich über die Anstellung internationaler Mitarbeiter*innen informieren? Dann wenden Sie sich an unsere Fachinformationszentren Einwanderung!