Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss als Hebamme, der in Deutschland nicht anerkannt wird? Sie möchten als Hebamme arbeiten und die volle Anerkennung erhalten? Im Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten können Sie sich innerhalb von 12 Monaten qualifizieren und die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses erreichen.
Die staatliche Anerkennung
Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs erhalten Sie durch die KSH Ihr Weiterbildungszertifikat, mit dem Sie bei der Regierung von Oberbayern die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung Hebamme beantragen können. Nach Erhalt dieser Erlaubnis dürfen Sie in Deutschland als Hebamme arbeiten.
Zulassung und Bewerbung
Abschluss als Hebamme (z.B. Studium oder Ausbildung)
- Feststellungsbescheid und Zulassung der zuständigen Behörde
- Sprachzertifikat für Deutsch Niveau B2
- Wohnsitz in Deutschland zu Lehrgangsbeginn
- Stabiler Internetzugang, geeignete Hardware (PC / Laptop mit Kamera) für den Online-Unterricht
- Praktikums- oder Arbeitsvertrag mit einer Geburtsklinik in Deutschland (12 Monate, Vollzeit)
- Die Studienplätze werden nach Eingangsdatum der Online-Bewerbung vergeben. Der nächste Studienbeginn findet im November 2023 statt. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Katholischen Stiftungshochschule München.