Am 01. April vor 10 Jahren ist das Anerkennungsgesetz in Kraft getreten. Offiziell wird es "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" genannt. Kern ist das "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz" (BQFG). Es gewährt Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen. Dieser Anspruch ist weitgehend unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel. Anträge können aus dem In- und dem Ausland gestellt werden.
MigraNet - IQ Netzwerk Bayern und die Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH waren maßgeblich an der Einführung dieses Gesetzes beteiligt!
Schon im Jahr 2006 war die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland für die Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH und MigraNet-IQ Netzwerk Bayern Thema. Migrantinnen und Migranten brachten schon damals viele Qualifikationen und Fähigkeiten mit, die für den deutschen Arbeitsmarkt wichtig sind. Dennoch waren sie häufig unterqualifiziert beschäftigt. Darauf sollte die Ausstellung "Viele Welten, Viele Fähigkeiten" im EU-Parlament aufmerksam machen, genauso wie die Medienkampagen "Recognition Now!".
2007 wurde die wissenschaftliche Studie „Brain Waste“ herausgegeben. Unsere MigraNet-Kollegin Dr. Martina Müller-Wacker ist Mitautorin. Sie analysierte den Stand der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland und verglich ihn mit der Praxis in anderen Ländern. Daraus ergaben sich Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung. Im Mai 2008 wurde die Studie im Bundespresseamt vorgestellt.
Einen Monat später besuchte der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, die Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH. Er wollte sich aus erster Hand zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen informieren. Neben dem fachlichen Austausch über zentrale Erkenntnisse der Studie Brain Waste verschaffte Scholz sich einen Überblick über die Projekte und Angebote zur Anerkennung, die in Augsburg modellhaft für ganz Deutschland aufgebaut wurden. Die erste Fachberatungsstelle zur Anerkennung von ausländischen Qualifikation wurde nämlich bereits 2008 in Augsburg eingerichtet. Scholz untermauerte die Notwendigkeit eines Anerkennungsgesetzes, das einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren begründet. Er legte etwas später ein Eckpunktepapier für ein Anerkennungsgesetz vor. Dieses trat schließlich am 01.April 2012 als „Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz“ (BQFG) in Kraft.
Mit dem BQFG wurde eine bundesweite Beratungsstruktur nach dem Vorbild der Augsburger Anerkennungsberatung nötig und dem IQ-Netzwerk übertragen. Seither gibt es ca. 170 Beratungsangebote zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland.
Diese Meilensteine sind auch in unserem Zeitstrahl zur Anerkennung zusammengefasst!
Aufgrund des Gesetzes konnten im Jahr 2015 viele hochqualifizierte Geflüchtete aus den Kriegsgebieten im Nahen Osten in den bundesweiten IQ Beratungsstellen kostenfrei zur Anerkennung beraten und schließlich erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Heute begleiten wir die geflüchteten Menschen aus der Ukraine durch den Anerkennungsprozess und unterstützen Sie im Kontakt mit Behörden.